Alle Dinge begannen mit einer Vision. Alle Dinge haben ihren Ursprung in der Vision. Doch alle Dinge müssen dann auch noch ins Werk gesetzt werden. Alles, was ist oder entsteht oder erzeugt oder geschaffen wird - alles ist das Ergebnis eines Tuns oder Ausführens.
Wir müssen Visionen und Träume suchen und unsere Träume dann leben.
ein Geschichtenerzähler der Ojibwa
Gartenplanung
Damit Sie sich Ihr Gartenkonzept räumlich vorstellen können, und um Material sowie Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten zu berechnen, empfiehlt sich ein Gartenplan. In diesem werden Ihre konkreten Gartenanforderungen visuell dargestellt.
So einzigartig jeder Mensch ist, so individuell ist auch der Wunsch seinen eigenen Garten zu gestalten.
Ein Garten soll zu jeder Jahreszeit grün, lebendig, und abwechslungsreich erscheinen, und der Pflegeaufwand darf nicht überfordern.
Die größte Herausforderung für jeden Gartenplaner besteht darin, die individuellen Wünsche des Kunden mit den örtlichen Gegebenheiten, und den finanziellen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen.
Und wie sehen Sie Ihren Garten?
- - Ein Naturgarten mit Schwimmmöglichkeit und klaren Linien
- Einen Garten zum entspannen der wenig Arbeit macht
- - Einen Nutzgarten und Wohlfühlgarten für Menschen Tiere und Pflanzen
Abwicklung:
Basis für einen Gartenplan ist ein Grundstücksplan, in dem alle örtlichen Gegebenheiten wie Grundstücksgrenzen, Haus, Terrasse, Einfahrt und Stufen eingezeichnet sind.
Gegebenenfalls ist ein neuerliches Vermessen bereits vorhandener Grundstückseinrichtungen wie Pflasterungen, Pflanzenaltbestand und dergleichen erforderlich, wenn Sie bei der Neugestaltung berücksichtigt werden sollen.
Die Planungskosten werden nach tatsächlichen Aufwand verrechnet und beginnen bei:
- ein Vorgarten oder eine Gartenteilgestaltung ab EUR 100.-
- Gärten bis 1000qm ab EUR 300.-
- Gärten über 2000qm ab EUR 500.-
Die Planungskosten werden selbstverständlich vorher in einem Gespräch festgelegt.
Übersteigt der Auftragswert der Gartengestaltung den Betrag von EUR 3.000.- so werden die Planungskosten von der Rechnungssumme abgezogen.